| Hofmeister - Pferdesport Allgemeine Geschäftsbedingungen | |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einkaufen im Internet bei Hofmeister - so einfach können Sie bestellen: Bei uns kaufen sie ohne Risiko: Gem. Fernabsatzgesetz erhalten Sie ein Umtauschrecht von 21 Tagen auf alle Versandartikel. Ausgenommen von dieser Regelung sind speziell angefertigte Artikel und Sonderbestellungen. Selbstverständlich gelten bei uns bei Garantie und Sachmängeln die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Problemen rufen Sie uns bitte an, damit wir gemeinsam die Rücksendung abstimmen können. Bei Rücksendungen müssen die Waren unbenutzt und unbeschädigt sein. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von zur Zeit 19% bzw. 7%. Bücher, Videos und Tonträger sind preisgebunden, weshalb wir auf zwischenzeitliche Preisänderungen der Verlage keinen Einfluss haben und vom Umtausch ausgeschlossen. Fehlerhafte Ware wird selbstverständlich zurück genommen. Lieferungen Die Lieferung Ihrer Bestellung erfolgt per Paketdienst oder Spedition. Sollte ein Artikel nicht lagermäßig vorhanden sein, benachrichtigen wir Sie umgehend. Die Versandkostenpauschale beträgt € 8,50 für den Versand per DPD. Wichtiger Hinweis zur Lieferung von sperrigen Artikeln: Bei einigen sperrigen Artikeln finden Sie beim Bestellvorgang einen Hinweis auf die aktuellen Frachtkosten bzw. Sie erhalten einen Hinweis darauf, dass wir die Frachtkosten erst auf Anfrage mitteilen können (abhängig von Gewicht, Auftragsvolumen und Entfernung). Wir bemühen uns, stets die günstigste Frachtgelegenheit für Sie auszuwählen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, daß diese Bestellungen für Sie erst dann gültig werden, wenn Sie Ihren Auftrag nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung freigeben. Versandkosten für das Ausland teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit - auch hier wählen wir die für Sie günstigste Frachtmöglichkeit. Zahlung Preisirrtümer vorbehalten. Für alle Artikel gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Katalog- und Prospektpreise. Wir bemühen uns, Ihnen alle Artikel zu günstigen Preisen zur Verfügung zu stellen. Deshalb ist es aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich, Ware auf Rechnung zu versenden. So können Sie bei uns bezahlen: Zahlung bei Lieferung per Nachnahme beim Paketdienst- oder Speditionsfahrer (Nachnahmegebühr € 8,50). Zahlung per Vorkasse auf unser Konto 32490 bei der Sparkasse Gevelsberg (BLZ 454 500 50). Für unsere Stammkunden im regelmäßigen Geschäftsverkehr ist auch nach Absprache Zahlung per Bankabbuchung möglich. Bestellen Sie daher einfach und bequem per Bankabbuchung. Sie erteilen uns die von Ihnen jederzeit widerrufbare Genehmigung, den Rechnungsbetrag von Ihrem Bankkonto einzuziehen. Die Kontonummer, Bankleitzahl sowie den Namen der Bank bitte unbedingt bei jeder Bestellung angeben. Bitte bei Rücksendungen den abgebuchten Betrag nicht zurückbuchen. Sie bekommen über diesen Betrag von uns einen Rückscheck, den Sie bei Ihrer Bank einreichen können bzw. wir überweisen nach Absprache den Betrag zurück auf Ihr Konto. Bitte beachten Sie, daß bei Erstbestellung nur Lieferung per Nachnahme oder per Vorkasse möglich ist. Preisänderungen, technische Änderungen sowie Farbabweichungen und Detailänderungen sind vorbehalten. Alle Maße sind ca.-Maße. Für Druckfehler kann keine Haftung übernommen werden. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Einkauf! Ihr Team von Hofmeister-Pferdesport Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Bei Bauwerken wie Pferdeställen, Weidezelten und Koppelzäunen erhalten Sie Gewährleistung nach VOB (neueste Fassung). I. Abschluss 1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund dieser Bedingungen. Sie gelten deshalb auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluß schriftlich anerkennen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen. 2. Unsere Angebote sind unverbindlich. Alle Vereinbarungen - insbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern - werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung rechtswirksam. 3. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus der umstehenden Auftragsbestätigung. Vertragsbestandteile sind die Festlegung in der umseitigen Auftragsbestätigung, diese Geschäftsbedingungen und die gesetzlichen Vorschriften des BGB. Bei Widerspruch gelten die Vertragsbestandteile in der oben genannten Reihenfolge. II. Preise 1. Die Berechnung unserer Lieferung erfolgt zu den am Liefertag gültigen Preisen, falls nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde. Unsere Preisangaben verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, wenn nicht ausdrücklich "Preise inkl. Mehrwertsteuer" angegeben sind. 2. Die Preise gelten ab Lager. Bei Lieferung frei Empfangsort hat der Empfänger die Fracht einschließlich der Frachtnebenkosten, z.B. Stand- oder Liegegelder, zu tragen. Sie ist gegen Aushändigung des Original-Frachtbriefes zu bezahlen. Der Nettofrachtbetrag (ohne MwSt.) wird in unserer Rechnung als Frachtvorlage abgesetzt. III. Liefer- und Leistungszeit 1. Die Lieferzeit beginnt mit dem Zeitpunkt, an welchem über alte Punkte des Auftrages Klarheit besteht. 2. Geraten wir in Verzug, so muss uns der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann er zurücktreten, sofern es sich um Lieferverpflichtungen handelt, aber nur im Hinblick auf diejenigen Mengen, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht als geliefert angezeigt waren. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit unsererseits. 3. Wird ein Auftrag storniert oder eine Lieferung nicht abgenommen, aus Gründen, die der Abnehmer zu vertreten hat, so muss der Abnehmer an uns unbeschadet der möglichen Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens eine Entschädigung von 15 % des Netto-Auftragswertes bezahlen, es sei denn, es ist eine individuelle Anfertigung erforderlich. In diesem Fall hat für diese Anfertigung vollständige Abnahme und Bezahlung zu erfolgen. 4. Die Entladung hat bauseitig zu erfolgen. Bei Lieferungen mit anschließender Montage durch unsere Monteure erfolgt die Anlieferung bis befahrbare Baustelle. Ist eine Befahrbarkeit per LKW nicht gegeben, wird der Transport des Materials durch unsere Mitarbeiter auf die Baustelle auf zeitlichen Nachweis abgerechnet. Fahrt- und Wartezeiten werden als Arbeitszeit abgerechnet. IV. Versand und Gefahrenübergang Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert. V. Zahlung und Verrechnung 1. Alle Lieferungen und Leistungen sind zahlbar bei Anlieferung oder nach vereinbartem Zahlungsplan. Eine förmliche Abnahme findet nicht statt. 2. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder andere Gegenansprüche gemacht werden, nicht berechtigt, es sei denn, er weist sein Gewährleistungsrecht oder sonstige Gegenansprüche durch Expertise eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nach. 3. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind von ihm Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen, wobei dem Auftraggeber der Nachweis, der Verzugsschaden sei nicht entstanden bzw. niedriger als die vorgenannten Pauschale, vorbehalten bleibt. 4. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, z. B. einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen oder sonstige Stundungsvereinbarungen getroffen sind. Zu weiteren Lieferungen sind wir in diesem Falle nicht verpflichtet, es sei denn, dass der Auftraggeber Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung anbietet. Bietet der Auftraggeber keine Barzahlung an, so sind wir berechtigt, anstelle der Erfüllung Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. VI. Gewährleistung, Haftung, Verjährung 1. Ist das Produkt mangelhaft, kann der Auftraggeber Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Ware verlangen (Nacherfüllung). Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Die Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 2 Jahren seit Übergabe der Kaufsache. Sämtliche Mängel sind uns gegenüber schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber muss uns die Möglichkeit geben, die Berechtigung der Mängelrüge nachzuprüfen. Er ist auch verpflichtet, uns auf Verlangen unverzüglich Proben des beanstandeten Materials zur Verfügung zu stellen. Farbdifferenzen innerhalb der gelieferten und eingebauten Ware berechtigen nicht zu einer Reklamation. Alle angegebenen Maße sind ca.-Maße und können ohne Ankündigung geändert werden. Das Gleiche gilt für Änderungen technischer Art. Über die oben beschriebenen Ansprüche hinaus stehen dem Auftraggeber keine weiteren Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz zu, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. 2. Besondere Hinweise zum verwendeten Material: Im Stallbereich werden z. T. Bohlen verwendet, die auf Steinkohlenteerölbasis kesseldruckimprägniert sind. Ebenso werden die meisten Koppelzaunhölzer imprägniert. Durch die Kesseldruckimprägnierung mit Steinkohlenteeröl wird dem Verbiss durch die Pferde vorgebeugt. Der für Steinkohlenteeröl typische Geruch, der besonders bei Sonneneinstrahlung auftritt, verliert sich nach geraumer Zeit. Das gleiche gilt für das Nachschwitzen des frisch imprägnierten Holzes. Diese Eigenschaften sind typisch für mit Steinkohlenteeröl imprägnierte Hölzer und berechtigen nicht zu Beanstandungen. Hinweis zum Verhalten von Harthölzern oder kesseldruckimprägnierten Hölzern im Stall-, Koppelzaun- und Torbereich: Die durch Trocknungsvorgänge hervorgerufene Schrumpfung bis zu 10 % oder der Verzug von Hölzern bzw. die damit verbundene Bildung von Ritzen, Lücken oder Rissen ist bei dem Naturprodukt Holz unvermeidbar und kann nicht als Mangel anerkannt werden. Es muss darauf hingewiesen werden, dass es in einzelnen Fällen trotz Verwendung von Harthölzern und Imprägnierung auf Steinkohlenteerölbasis zu Verbißschäden kommen kann, so dass für Schäden keine Haftung übernommen werden kann. Gegen Rostanfälligkeit von galvanisch- oder feuerverzinkten Stahlteilen und Schrauben/Muttern usw. bieten wir keine Gewähr. VII. Besondere Bedingungen für Zaun- und Tormontagen 1. Bei Montagen im Erdverbau (Koppelzäune und Toranlagen) ist der Auftragnehmer von Erschwernissen im Boden (z.B. Aufschüttungen, Fels, Steine, etc.) zu informieren. Bei Auftragsannahme geht der Auftragnehmer in seiner Kalkulation von einwandfrei zu bearbeitenden Böden der Bodenklasse 3-4 aus. Sollten sich während der Montage Erschwernisse ergeben, wird der Montageaufwand nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand mit den z.Zt. gültigen Stundensätzen für Monteure und Maschinen sowie Nebenkosten abgerechnet. 2. Bei Zaunmontagearbeiten sind vom Auftraggeber vor Montagebeginn der Zaunverlauf, die Eckpunkte und Tore zu markieren. Sollten diese Angaben nicht vorhanden sein, werden die Markierungsarbeiten von unseren Monteuren auf zeitlichen Nachweis abgerechnet. 3. Alle Grenzsteine und Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom usw.) im Arbeitsbereich sind vom Auftraggeber genau zu markieren und den Monteuren des Auftragnehmers vor Montagebeginn mitzuteilen. Andernfalls hat der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die sich aus der Beschädigung einer Versorgungsleitung ergeben können. 4. Unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere witterungsbedingte Einflüsse entbinden den Auftragnehmer von verbindlich vereinbarten Lieferterminen. 5. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich während oder nach Beendigung der Montage gemacht werden. VIII. Eigentumsvorbehalt Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet würden. Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt als vereinbart. IX. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Schwelm. Seitenanfang Seite ausdrucken
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